ÖKO Checkliste für Segler

9. Juli 2011 Off By admin

Öko-Checkliste

Der umweltgerechte Sportboothafen

Die Erhaltung und der Schutz unserer Umwelt und die Reinhaltung der Gewässer sollte für jeden Wassersportler selbstverständlich sein. Denn nur in einer intakten Umwelt lässt sich die ganze Faszination und Schönheit unseres Segelsportes genießen.

Nicht nur jeder einzelne Wassersportler kann durch umweltgerechtes Verhalten an Bord zum Umweltschutz beitragen, auch die Vereine können durch entsprechendes Engagement und Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Natur für die nachfolgenden Generationen leisten.

Der Segelsport ist seit Jahrzehnten aktiv um den Erhalt der Umwelt bemüht. Der Deutsche Segler-Verband hat gemeinsam mit Naturschutzverbänden und weiteren Wassersportverbänden die „10 Goldenen Regeln für umweltgerechtes Verhalten der Wassersportler in der Natur“ entwickelt, die inzwischen große Verbreitung und Akzeptanz finden. Die Teilnehmerzahlen bei der europaweiten Kampagne um die „Blaue Flagge“ für Sportboothäfen steigt stetig an. Die meisten DSV-Vereine haben Umweltbeauftragte, die vom DSV bei der Entwicklung und Anwendung umweltschonender Techniken im Bereich des Wassersports unterstützt werden.

Wenn der Wassersport auch zukünftig über die Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften hinaus durch aktive und freiwillige Maßnahmen sein Bestreben um den Erhalt der Umwelt dokumentiert, lässt sich glaubhaft gegen weitere gesetzliche und ordnungsrechtliche Restriktionen für den Wassersport argumentieren.

Im Folgenden wird anhand einer Öko-Checkliste die Möglichkeiten aufgezeigt, wie jeder Hafenbetreiber bei Planung, Gestaltung und Betrieb seiner Anlage die Belange des Umweltschutzes berücksichtigen und einfließen lassen kann. Die Liste erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern will Anregungen geben, wie Umweltaspekte in Hafen- und Vereinsanlagen optimiert werden können.

ÖKO-CHECKLISTE

1.    Standortwahl und Planung

  • Möglichkeiten der Nutzung oder Optimierung bereits vorhandener Anlagen
  • Möglichkeiten der Zusammenfassung mehrerer kleinerer Hafenanlagen
  • Wahl alternativer Standorte, wenn damit ökologische Vorteile verbunden sind
  • Bevorzugung landseitig erschlossener Standorte
  • Anschluss der Hafenanlage an den öffentlichen Nahverkehr
  • Schutz benachbarter naturnaher und ökologisch wertvoller Flächen
  • Ermittlung der vorhandenen ökologischen Ausstattung vor Detailplanung
  • Anpassung der Anlage in ihrer Architektur an die Umgebung
  • Beachtung des Schutzzwecks evtuell bestehender Schutzgebietsverordnungen
  • Vermeidung der großflächigen Versiegelung von Flächen
  • Erhaltung naturnaher Uferzonen

2.    Gewässerschutz

  • Gestaltung der wasserseitigen Anlagen derart, dass sie bei möglichst vielen Windsituationen von Fahrzeugen unter Segeln unter möglichst weitgehendem Verzicht von Motoreneinsatz sicher angefahren werden können
  • Befestigte Bootswaschplätze mit Reinigungswasser-Sammelanlage
  • Entsorgungsmöglichkeiten für Bordabfälle und –abwasser
  • Verwendung von umweltschonenden Unterwasserfarben
  • Bereithalten von Ölabsaugtüchern für den Fall von Öl-Unfällen
  • Vorrangiger Einsatz von Elektromotoren
  • Regelmäßige Wartung insbesondere älterer Bootsmotoren zur Vermeidung unnötiger Emissionen
  • Verzicht auf Einsatz von umweltbelastenden Pflanzenschutzmitteln

3.   Landseitige Einrichtungen

  • Verwendung umweltverträglicher Baustoffe
  • Anschluss der Hafenanlage an die öffentliche Abfall- und Abwasserentsorgung
  • Vorhandensein ausreichender Behälter für Abfälle jeglicher Art
  • Getrennte Sammelbehälter für Öl und ölhaltige Rückstände
  • Entsorgungsanlagen sind gut kenntlich gemacht und leicht zugänglich
  • Vorkehrungen zur Vermeidung des Gelangens von umweltschädlichen Stoffen in den Boden bei Bootsarbeiten an Land
  • Vorhalten ausreichender landseitiger Toiletten- und Sanitäranlagen
  • Verwendung einheimischer Pflanzen und Gehölze
  • Verzicht des Einsatzes von Herbiziden und Pestiziden u.ä. bei der Gelände- und Wegepflege
  • Vermeidung unnötiger Lärmquellen
  • Einsatz alternativer Energiequellen zur Wärme- und Stromerzeugung
  • Sparsamkeit beim Energie- und Wasserverbrauch (Energiesparlampen, Aqua-Stop-Anlagen o.ä.)